Zielvorgaben stimmen, Massnahmen genau prüfen

FDP Kanton Zürich

Die FDP begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung der Anpassung des Energiegesetzes an die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014), namentlich die Forderung einer Co2-neutralen Kälte- und Wärmeerzeugung bei Neubauten und den Ersetz alter Öl- und Gasheizungen. Da die Wärmeerzeugung für Gebäude über einen Drittel der CO2-Emmissionen der Schweiz ausmacht, trägt eine Senkung des Verbrauchs von nicht erneuerbaren Energien im Gebäudebereich viel zum Erreichen der Pariser Klimaziele bei. Zentral ist für uns aber auch, dass diese Ziele nicht nur ökologisch sinnvoll sind, sondern mit Massnahmen erreicht werden, die ökonomisch tragbar und gesellschaftlich akzeptiert sind. Aus diesem Grund werden wir die vorgeschlagenen Massnahmen genau prüfen.

Die vom Regierungsrat vorgesehen Massnahmen müssen den Eigentümern die grösstmögliche Freiheit in der Wahl der Mittel und Technologien lassen. Auch sind Sonder- und Härtefälle angemessen zu berücksichtigen und das Gesetz muss mit Augenmass umgesetzt werden. Nur so kann die Gesetzesrevision, wie auch vom Baudirektor gewünscht, einen positiven wirtschaftlichen Effekt auslösen. So gilt es beispielsweise zu klären, ob ein Zwang geschaffen wird, bei welchem die Beweislast beim Eigentümer liegt. Auch machen wir ein Fragezeichen in Bezug auf die Komplexität des Vollzuges. Ob standardisierte Berechnungstools der richtige Weg sind, wird sich zeigen. Da viele relevante Details in der Verordnung geregelt werden, ist für die FDP klar, dass diese bei der Beratung des Gesetzes vorliegen muss.

Bereits in den letzten Jahren konnte der Energieverbrauch von Neubauten stark eingeschränkt werden. Viele Lösungen liegen bereits vor und werden von den Bauherren umgesetzt. Auch das Potential der Photovoltaik ist erkannt und wird gefördert. Einem etwaigen Zwang zum Bau von Photovoltaikanlagen steht die FDP hingegen kritisch gegenüber. Denn nachhaltig sind solche Anlagen nur, wenn sie auch wirtschaftlich sind. Und es ist wichtig, dass die Bauherren selber entscheiden können wie und mit welchen Technologien sie diese Ziele erreichen wollen.

Die FDP ist zudem froh, dass die Anerkennung von Biogas sowie von erneuerbaren Gasen wie von uns bereits in der Vernehmlassung gefordert, als zusätzliche Standardlösung aufgenommen worden ist. Die vorgeschlagene Umsetzung für die betroffenen Hauseigentümer ist allerdings unattraktiv. Andere Kantone praktizieren bereits eine wesentlich einfachere Vollzugslösung.

Kontakte

Hans-Jakob Boesch, Parteipräsident, 078 819 64 65

Beatrix Frey-Eigenmann, Fraktionspräsidentin, Kantonsrätin, 079 789 86 58

Barbara Franzen, Kantonsrätin, Mitglied Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt, 079 946 52 15

 

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